Stadtrat
Der Stadtrat entscheidet bei den folgenden Aufgaben für die Stadtwerke:
- Bestellung Werkleiter
- Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes
- Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes
- die Rückzahlung von Eigenkapital an die Gemeinde
- Beschlussfassung über Satzungen
- Wahl der Mitglieder des Werkauschusses
Informationen zu Mitgliedern des Stadtrates und Stadtratssitzungen finden sie >>hier.
